AGB - Webseitenerstellung


Allgemeine Geschäftsbedingungen - Webseitenerstellung - von fach-portal.com GmbH

Präambel

§ 1 Geltung
Für die Erstellung von Internetpräsentationen für Auftraggeber durch das Unternehmen fach-portal.com Gesellschaft mbH (nachfolgend fach-portal.com genannt) als Auftragnehmer gelten nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 2 Erstellung der Webseite des Auftraggebers / Leistungsumfang
1. Die Internetpräsentation wird ausschließlich nach Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Vom Auftragnehmer hierzu benötigte Informationen wie Fotos oder Texte etc. werden vom Auftraggeber jeweils innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung vom Auftragnehmer im vom Auftragnehmer gewünschten Format (digitalisiert) zur Verfügung gestellt. Für den vereinbarten Termin hält der Auftraggeber alle für seine Präsentation erforderlichen Daten, Fotos und Informationen bereit. Zusatzkosten entstehen dem Auftraggeber, sofern durch fehlende Daten weitere Anfahrten und Arbeitszeiten erforderlich werden. Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die fertiggestellte Präsentation zur Ansicht überlassen, dessen Form und Inhalt als genehmigt gelten (Abnahme), soweit der Auftragnehmer nicht innerhalb einer Woche schriftlich widerspricht.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei den inhaltlichen Vorgaben und der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehende gesetzliche Vorschriften nach Maßgabe des § 4 dieser AGB zu beachten.
3. Die Erstellung der Internetpräsenz des Auftraggebers erfolgt ausschließlich entsprechend der getroffenen Vereinbarungen bei Vertragsabschluss und den zur Verfügung gestellten Daten des Auftraggebers (Text/Foto/Logo).
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt Nachunternehmer einzuschalten.
§ 3 Vergütung
1. Für die mit dem Auftragnehmer vereinbarten Leistungen zahlt der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung. Der Auftragnehmer wird gesondert zum Lastschrifteinzug in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages ermächtigt. Die Rechnung wird mit der erstellten Internetpräsenz gelegt und sie wird spätestens nach Ablauf einer Woche fällig, soweit kein Widerspruch eingelegt wurde. Erst nach vollständigem Zahlungseingang werden die erforderlichen Daten auf die zur Verfügung stehenden Domaindaten geladen.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges etwa durch Rückbuchung der Lastschrift wird dem Auftraggeber eine Mahngebühr in Höhe von netto € 2,50 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und die Webseite(n) vorläufig gelöscht. Etwaige zusätzliche Bankgebühren hat auch der Auftraggeber zu tragen. Bei erwünschter Neueinspielung werden grundsätzlich € 70,00 netto Mehraufwand berechnet. Verzugszinsen berechnen sich nach § 288 Abs. 1 bzw. Abs. 2, falls, wie in der Regel, kein Verbraucher beteiligt ist.
3. Wenn der Auftraggeber nach schriftlicher Erinnerung die zur Erstellung erforderlichen Unterlagen nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 90 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen, soweit der Auftragnehmer nicht mehr als 10 % ersparte Aufwendungen nachweisen kann.
§ 4 Eingestellte und zur Verfügung gestellte Inhalte: Anforderungen / Haftung für einbezogene Inhalte / Urheberrecht
1. Welche Inhalte unter die jeweils vom Auftraggeber gewünschten Rubriken einzustellen sind, entscheidet der Auftraggeber unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:
a. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Einstellung auf die Internetpräsenz vorgesehenen bzw. eingestellten Inhalte wahrheitsgetreu zu beschreiben. Die Nutzung optionaler Felder (z.B. das Einstellen von Bilddateien) ist dem Auftraggeber freigestellt. Bei der Einstellung von Bilddateien haftet der Auftragnehmer nicht für die Qualität der Wiedergabe, insbesondere nicht für Farbabweichungen.
b. Der Auftraggeber ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit selbst verantwortlich. Er trägt dafür Sorge, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und keine Drittrechte zu verletzen (z.B. Urheber- und Markenrechte an Bilddateien usw.). Der Auftraggeber sorgt insbesondere auch dafür, dass Inhalte, die im Wege der internen Verlinkung – sog. „Framing“ – eingestellt werden, nicht gegen Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen das Urheber-, Wettbewerbs- oder Markenrecht oder sonstige Rechtsnormen verstoßen.
c. Die Einstellung von Inhalten durch den Auftraggeber im Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorangehende Einwilligung ist unzulässig.
d. Der Auftraggeber wird unter gar keinen Umständen Inhalte einstellen, die mit der Anwahl von kostenpflichtigen Telefonnummern wie beispielsweise 0190 oder 01805 verbunden sind oder Nummern zur Nutzung bereitstellen, die auf eine Agentur mit derartigen Rufnummern verweisen.
2. Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen objektives Recht verstößt. Verstoßen zur Verfügung gestellte oder vom Auftragnehmer einbezogene Inhalte des Auftraggebers gegen objektives Recht, gilt folgendes: Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung und eingestellten Inhalte frei. Der Auftraggeber ersetzt alle Ansprüche aus der Verletzung etwaig entstehenden weitergehenden Schäden.
3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass von ihm übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien mit Viren kann der Auftragnehmer löschen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche zustehen. Der Auftragnehmer behält sich Ersatzansprüche wegen virenbedingter Schäden vor.
4. Zu verarbeitende Daten müssen als Word-Datei vorliegen. Handschriftliche Texte können nicht, bzw. nur begrenzt verwendet werden (Mehraufwand). Alle erfassten Daten können durch den Auftragnehmer grundsätzlich genutzt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Daten bis zur Übergabe und Freigabe durch den Auftraggeber, vertraulich zu behandeln (Datenschutz).
5. Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers für Dritte Produkte erstellt, überträgt er dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Produkten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Die Rechte an allen Skripten und Programmcodes, wie z.B. JavaScript, VB-Script, PerlScript, CGI- oder Java-Programmen, verbleiben beim Auftragnehmer soweit diese nicht frei verfügbar sind, zur freien Verwendung bestimmt und/oder im Eigentum Dritter stehen.
6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Auftrag erstellte Produkte und Dienstleistungen als Referenzen gegenüber Dritten zu benennen und zu präsentieren. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Auftragsprodukte angemessen zu kennzeichnen (Logo, Urheberhinweis), sowie bei Internetprojekten einen sichtbaren Link auf Ihre eigene Webpräsenz zu setzen.
7. Für Weitergabe, Weiterverkauf oder andere als im Vertrag vereinbarten Verwendungen ist eine schriftliche Zustimmung von Auftragnehmer notwendig.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
1. Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen.
2. Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zum Ersatz von Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann verpflichtet, wenn der Schaden auf schriftlich angemahnten Verzug oder zu vertretender Unmöglichkeit, der Schaden auf dem Fehlen einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft oder der Auftragnehmer eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat, oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Auftragnehmer beruht.
3. Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haften indes nicht für Schäden wegen Rechtsmängeln, für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit nicht die Haftung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vom Auftragnehmer, seiner Mitarbeiter oder das Fehlen einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft, begründet wird.
4. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung der Auftragnehmer bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste.
5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust durch nicht angemessene Datensicherung des Auftraggebers.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand / Sonstiges
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz vom Auftragnehmer.
2. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz vom Auftragnehmer, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
3. Zur Anwendung kommt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand Januar 2012
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